Terms & amp; Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung bei der Handelskammer, Nummer 83132309, Happynecks BV

 

Artikel 1 Definitionen

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist: Lieferant: Happynecks BV in Krommenie;

Käufer: die Gegenpartei des Lieferanten, die Person, mit der Kaufverträge über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen abgeschlossen werden;

Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen dem Käufer und Happynecks BV zur Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch Happynecks BV an den Käufer.

 

Artikel 2 Allgemeines

  1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und einem Käufer, für die der Lieferant diese Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen sind.
  2. Mit der Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.
  3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit dem Lieferanten, zu deren Durchführung Dritte eingeschaltet werden müssen.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass diese unter Ausschluss dieser Geschäftsbedingungen auf den Vertrag Anwendung finden. In diesem Fall gelten etwaige widersprüchliche Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen des Lieferanten und des Käufers nur zwischen den Parteien, wenn und soweit sie Teil der Geschäftsbedingungen des Lieferanten sind.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig. Der Lieferant und der Käufer werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die ungültigen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen sollen, wobei Zweck und Umfang der ursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich berücksichtigt werden.

 

 

Artikel 3 Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Happynecks BV sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben.
  2. Die Angebote des Lieferanten sind freibleibend; Sie sind zwei Monate gültig, sofern nicht anders angegeben. Der Lieferant ist an die Angebote nur dann gebunden, wenn die Annahme durch den Käufer innerhalb von zwei Monaten bestätigt wird.
  3. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
  4. Die Preise in den vorgenannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie Versandkosten und etwaiger Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€)
  5. Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist der Lieferant hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme nicht zustande, sofern der Lieferant nichts anderes angibt.

 

 

Artikel 4 Ausführung der Vereinbarung

  1. Der Lieferant wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Anforderungen guter Arbeitsleistung ausführen. Dies alles auf Basis des aktuellen Standes der Wissenschaft.
  2. Sofern und soweit die ordnungsgemäße Vertragserfüllung dies erfordert, hat der Lieferant das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Der Käufer stellt sicher, dass alle Daten, von denen der Lieferant angibt, dass sie notwendig sind oder von denen der Käufer vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, dem Lieferanten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn dem Lieferanten die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, ist der Lieferant berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen und/oder dem Käufer die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den üblichen Regeln in Rechnung zu stellen Preise.
  4. Der Lieferant haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Lieferant falsche und/oder unvollständige Angaben des Käufers angenommen hat, es sei denn, der Lieferant hätte von dieser Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Kenntnis haben müssen.
  5. Werden Arbeiten durch den Lieferanten oder von ihm im Rahmen des Auftrags beauftragte Dritte am Standort des Käufers oder an einem vom Käufer bezeichneten Ort durchgeführt, stellt der Käufer die von diesen Mitarbeitern angemessenerweise benötigten Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung.
  6. Der Käufer stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Schäden erleiden, die dem Käufer zuzurechnen sind.

 

Artikel 5 Lieferung

  1. Alle Artikel werden innerhalb von 48 Stunden versendet. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer erhält eine Bestätigung der aufgegebenen Bestellung per E-Mail. Sollte ein Artikel vorübergehend nicht vorrätig sein, wird der Kunde innerhalb von 5 Tagen benachrichtigt. In Absprache mit dem Käufer wird die Bestellung von Happynecks BV zurückgehalten oder vom Käufer storniert.

Die Lieferung der Artikel erfolgt an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferadresse

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment abzunehmen, in dem der Lieferant sie ihm liefert oder liefern lässt, oder in dem Moment, in dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
  2. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder erteilt er keine für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen, ist der Lieferant berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  3. Bei Lieferung der Ware ist der Lieferant berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
  4. Wenn der Lieferant eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese indikativ. Eine angegebene Lieferzeit ist daher niemals eine verbindliche Frist. Bei Fristüberschreitungen muss der Käufer den Lieferanten schriftlich benachrichtigen.
  5. Der Lieferant ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, dass im Vertrag davon abgewichen wird oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Der Lieferant ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände gesondert in Rechnung zu stellen.
  6. Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers verschoben, schuldet der Käufer dem Lieferanten eine Entschädigung im Zusammenhang mit den Lagerkosten, die dem Lieferanten entstehen müssen, und den zusätzlichen Risiken, die der Lieferant dadurch eingeht. Diese Erstattung beträgt 10 % des Rechnungswertes pro Monat.

Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht die Sache bereits auf Gefahr des Käufers über. Im Falle einer Beschädigung während des Transports kann Happynecks BV die Artikel innerhalb von sieben Tagen ersetzen.

Artikel 6 Rückgaberecht und Rücksendungen

  1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
  2. Verzichtet der Käufer innerhalb des Testzeitraums auf den Kauf, hat er Anspruch auf Rückerstattung des vom Käufer im Zusammenhang mit der Rücksendung gezahlten Betrags (ohne Versandkosten). Der Betrag wird schnellstmöglich, in jedem Fall jedoch dreißig Tage nach der Rücksendung, zurückerstattet. Der Käufer ist dafür verantwortlich, das Produkt im ordnungsgemäßen Zustand zurückzusenden.
  3. Die Versandkosten für Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers. Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  4. Happynecks BV ist berechtigt, verspätete und/oder offensichtlich unbegründete Rücksendungen sowie Rücksendungen, deren Kosten nicht im Voraus bezahlt wurden, abzulehnen.

 

Artikel 7 Muster und Modelle

  1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so wird davon ausgegangen, dass es nur als Hinweis zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass die Sache damit übereinstimmen muss, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Sache damit übereinstimmt.

 

Artikel 8 Rückerstattungen, Preis und Kosten

  1. Der Lieferant kann Preiserhöhungen unter anderem dann weitergeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Vertragsabwicklung erhebliche Preisänderungen eingetreten sind, beispielsweise hinsichtlich Wechselkursen, Löhnen, Rohstoffen, halbfertigem Verpackungsmaterial . Dies gilt auch dann, wenn die Preiserhöhung bei Vertragsschluss vorhersehbar war.
  2. Die vom Lieferanten verwendeten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben sowie aller im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

 

Artikel 9 Änderung der Vereinbarung

  1. Stellt sich bei der Durchführung des Vertrages heraus, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung eine Änderung und/oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Sofern die Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Lieferant den Käufer hierüber vorab informieren. Ist ein Festpreis vereinbart, gibt der Lieferant an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Erhöhung dieses Festsatzes führt.
  3. Abweichend von den diesbezüglichen Bestimmungen kann der Lieferant keine Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf einem Umstand beruht, der ihm zuzurechnen ist.

 

Artikel 10 Zahlung

  1. Sofern von Happynecks BV nicht schriftlich anders angegeben, muss die Zahlung im Voraus erfolgen.

Die Zahlung muss erfolgen:

  1. Mit iDeal-Zahlung bei Versand. Der Kontakt kann per Debitkarte oder per PIN bezahlt werden.

Gesonderte Zahlungsvereinbarungen:

Bei Zahlung per Rechnung wird der Bestellbetrag nach Lieferung in Rechnung gestellt. Der Käufer muss diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung auf das angegebene Bankkonto überweisen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnungen führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.

  1. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen, gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug. Der Käufer schuldet dann Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Zinsen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Käufers bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten Betrags berechnet.
  2. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Schuldensanierung, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.

 

Artikel 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle vom Lieferanten gelieferten Waren, einschließlich aller Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronischen) Dateien usw., bleiben Eigentum des Lieferanten, bis der Käufer alle nachstehenden Verpflichtungen aus allen mit dem Lieferanten geschlossenen Verträgen erfüllt hat .
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  3. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder wollen sie hieran Rechte begründen oder durchsetzen, so ist der Käufer verpflichtet, den Lieferanten hierüber so schnell wie möglich zu informieren.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Versicherungspolice auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme vorzulegen.
  5. Vom Lieferanten gelieferte Waren, die gemäß den Bestimmungen von 1. dieses Artikels unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
  6. Für den Fall, dass der Lieferant seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer dem Lieferanten oder von ihm benannten Dritten bereits jetzt die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Lieferanten befindet und die Dinge zurücknehmen.

 

 

Artikel 12 Garantie

  1. Der Lieferant gewährleistet, dass die zu liefernden Waren den üblichen Anforderungen und Standards entsprechen, die gestellt werden können.
  2. Die unter 1 genannte Garantie gilt auch dann, wenn die zu liefernden Waren für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Käufer diese Verwendung dem Lieferanten bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich mitgeteilt hat.
  3. Die unter 1. genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung, sofern vom Lieferanten nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  4. Erfüllt die zu liefernde Ware diese Garantien nicht, muss der Lieferant die Ware nach Wahl des Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt ersetzen oder, wenn eine Rücksendung nicht zumutbar ist, schriftlich über den Mangel durch den Käufer informieren . zur Erholung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die ersetzte Sache an den Lieferanten zurückzugeben und dem Lieferanten Eigentum zu verschaffen.
  5. Die vorstehende Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten Änderungen oder Herstellungsversuche an der Sache vorgenommen oder sie zweckentfremdet haben wofür der Artikel nicht bestimmt ist.

 

Artikel 13 Inkassokosten

  1. Kommt der Käufer mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug oder ist er in Verzug, so trägt der Käufer alle angemessenen Kosten einer außergerichtlichen Befriedigung. Zahlt der Käufer einen Geldbetrag nicht rechtzeitig, verwirkt er eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des noch fälligen Betrags. Dies mit einem Mindestbetrag von 50,00 €.
  2. Soweit dem Lieferanten höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise erforderlich waren, sind diese ebenfalls erstattungsfähig.
  3. Eventuell anfallende angemessene Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
  4. Der Käufer schuldet Zinsen auf die entstandenen Inkassokosten.

 

Artikel 14 Aussetzung und Kündigung

  1. Der Lieferant ist berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:

- Der Käufer kommt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nach.

- Nach Vertragsschluss werden dem Lieferanten Umstände bekannt, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Besteht begründeter Anlass zu der Befürchtung, dass der Käufer seiner Pflicht nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommen wird, ist die Aussetzung nur insoweit zulässig, als der Mangel dies rechtfertigt.

  1. Bei Auflösung des Vertrages werden die Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Käufer sofort fällig. Stellt der Lieferant die Einhaltung seiner Verpflichtungen ein, behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
  2. Das Recht auf Schadensersatz bleibt dem Lieferanten jederzeit vorbehalten.

 

Artikel 15 Haftung

  1. Wenn die vom Lieferanten gelieferte Ware mangelhaft ist, beschränkt sich die Haftung des Lieferanten gegenüber dem Käufer auf das, was in diesen Bedingungen unter „Garantien“ geregelt ist.
  2. Haftet der Lieferant für unmittelbare Schäden, so ist diese Haftung auf höchstens das Zweifache des Rechnungsbetrages, zumindest des Teils des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht, beschränkt. Die Haftung ist stets auf maximal den Betrag beschränkt, den der Versicherer des Lieferanten im Einzelfall zu leisten hat.
  3. Unter unmittelbarem Schaden versteht man ausschließlich:

- die angemessenen Kosten für die Feststellung der Schadensursache und des Schadensumfangs, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;

- alle angemessenen Kosten, die entstehen, um die mangelhafte Leistung des Lieferanten vertragsgemäß zu gestalten, es sei denn, dieser Mangel ist nicht auf das Verschulden des Lieferanten zurückzuführen;

- angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

  1. Der Lieferant haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
  2. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
  3. Der Lieferant haftet nicht für Verletzungen, die durch die Verwendung von Zahnspangen oder anderen von Happynecks BV gelieferten Artikeln entstehen.
  4. Für die Bestimmung der richtigen Größe beim Kauf eines Artikels von Happynecks BV ist stets der Käufer verantwortlich, sofern er vor Ort bei Happynecks BV von einem der dortigen qualifizierten Physiotherapeuten individuell beraten wurde.

 

 

Artikel 16 Gefahrübergang

  1. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der vertragsgegenständlichen Produkte geht auf den Käufer über, sobald diese rechtmäßig und/oder tatsächlich an den Käufer geliefert werden und somit in der Macht des Käufers oder eines Käufers stehen vom Käufer geliefert. Dritte.

 

 

Artikel 17 Höhere Gewalt

  1. Die Parteien sind nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie an der Erfüllung einer Verpflichtung durch einen Umstand gehindert werden, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und nicht aufgrund von Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannter Meinung zu ihren Lasten geht.
  2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzlich zu dem, was in diesem Zusammenhang durch Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle externen Ursachen verstanden, ob vorhersehbar oder nicht, auf die der Lieferant keinen Einfluss hat, die aber auf sie zurückzuführen sind der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. . Streiks im Unternehmen des Lieferanten sind eingeschlossen.
  3. Der Lieferant hat außerdem das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
  5. Soweit der Lieferant zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat oder in der Lage sein wird, sie zu erfüllen, und der erfüllte oder noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist der Lieferant berechtigt, diese zu erfüllen oder zu erfüllen Teil bereits erfüllt. werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als wäre es eine gesonderte Vereinbarung.

 

 

Artikel 18 Garantien

  1. Der Käufer stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Käufer bereitgestellten Materialien oder Daten frei, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden.

Artikel 19 Streitigkeiten und anwendbares Recht

  1. Für alle von Happynecks BV durchgeführten Vereinbarungen und/oder Handlungen gilt ausschließlich niederländisches Recht; Es wird davon ausgegangen, dass diese Vereinbarungen und/oder Handlungen in den Niederlanden abgeschlossen oder durchgeführt wurden.

Artikel 20 Änderung, Erläuterung und Standort der Bedingungen

  1. Auf unserer Website gilt stets die zuletzt veröffentlichte bzw. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

HAPPYNECKS® KISSEN IST KEIN MEDIZINISCHES GERÄT

Es ist nicht dazu gedacht, Krankheiten oder Gesundheitszustände zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhindern. Es verfügt nicht über eine FDA- oder medCE-Zulassung.

Happynecks®-Kissen können als Kissen für den Nacken und den oberen Rücken verwendet werden und sollen lediglich den Komfort und das allgemeine Wohlbefinden des Patienten verbessern. Der Verwendung des Happynecks®-Kissens kann keine medizinische Behandlung, Heilung oder Vorbeugung zugeordnet werden und es kann keine Behandlung durch medizinisches Fachpersonal ersetzen. Missachten Sie bei körperlichen Beschwerden niemals den Rat eines Arztes und zögern Sie nicht, ihn einzuholen.

Die Anwendungsszenarien, die auf allen gedruckten oder digitalen Materialien von Happynecks®-Kissen gezeigt werden, dienen ausschließlich dazu, die Öffentlichkeit über unsere Forschungsthemen zu informieren. Es ist kein Beweis für die Wirkung der Verwendung von Happynecks®-Kissen in diesen Bereichen.

Wenn das Happynecks®-Kissen Unbehagen verursacht, entfernen Sie das Produkt sofort.

Wir sind nicht verantwortlich für Entscheidungen und mögliche Folgevorfälle, die Sie oder jemand, der Sie betreut, aufgrund der Verwendung des Happynecks®-Kissens treffen könnten.